Silvesterknaller sind ab heute wieder überall zu haben, und nicht nur Kinder freuen sich auf die Silvesternacht, um mit Feuerwerk die bösen Geister zu vertreiben und den Beginn des neuen Jahres zu feiern. Damit aus dem Spaß kein Ernst wird, hat die Stadt Kiel einige Hinweise zum richtigen Gebrauch herausgegeben.
Zum Jahreswechsel steigt die Stimmung. Für manche Feiernden beginnt das Jahr jedoch mit Unfällen, Verletzungen und Bränden. Bei der Silvesterknallerei sollten zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Nachbarschaft einige Vorschriften beachtet werden.
Eindringlich gewarnt wird vor dem Abbrennen von Böllern, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Himmelslaternen steigen zu lassen, ist in Schleswig-Holstein seit Ende August kraft Landesverordnung verboten. Auch Silvester muss daher ohne Papierlaternen gefeiert werden.
Nur an Silvester und Neujahr knallen
Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Die Böller und Silvesterraketen dürfen vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht abgebrannt werden. Nur am letzten und am ersten Tag des Jahres ist die Knallerei mit Feuerwerkskörpern der Klasse II erlaubt und das auch nur für Personen über 18 Jahre. Aber selbst an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden. Lärmbelästigungen durch Knallerei außerhalb der üblichen Zeiten für Feiern zum Jahreswechsel sind zu vermeiden. In der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sollte auch in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden.
Sicherheitsabstand zu Reetdachhäusern vorgeschrieben
In der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden ist das Abfeuern von Raketen und Knallern untersagt. Zum Schutz von Reetdachhäusern gilt in Kiel eine Anordnung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Sie schreibt für Böller, Bodenfeuerwerk und ähnliche Knaller einen Mindestabstand von 30 Metern zu Reetdachhäusern vor. Raketen und andere Gegenstände mit Treibsatz und Flugeigenschaft dürfen erst in 200 Metern Entfernung gezündet werden. Auch aus ausreichender Entfernung sollten Raketen nicht in Richtung der Reetdachhäuser abgeschossen werden. In Kiel stehen Reetdachhäuser vor allem in den äußeren Stadtteilen. Reetgedeckte Häuser in Wellsee, Rönne, Moorsee, Meimersdorf, Hassee, Mettenhof, Wik, Holtenau, Pries-Friedrichsort und Schilksee sind als Kulturdenkmale registriert.
Wer zuviel knallt, muss fegen
Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Kielerinnen und Kieler verpflichtet, als Verursacher übermäßige Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen.