Kiel (ots) - In einem Ermittlungsverfahren der Bezirkskriminalinspektion Kiel sind auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel bei Durchsuchungen von mehreren Wohnungen und eines An- und Verkaufgeschäfts in Neumünster und Hamburg etwa 1400 Gegenstände sichergestellt worden. Diese Gegenstände sind durch die Ermittler aufgelistet und auf der Internetseite der Landespolizei veröffentlicht worden.Vorausgegangen war ein umfangreiches Ermittlungsverfahren im
Rahmen des Konzeptes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs-diebstahls, welches die Staatsanwaltschaft Kiel in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermittlern für Serien-, Banden- und Rauschgift-kriminalität führte. Das Verfahren richtete sich zunächst gegen vier Männer aus Neumünster, die bereits im Februar festgenommen wurden. Weitere Ermittlungen führten zu einem fünften Mann aus Hamburg, der mutmaßlich die gestohlenen Gegenstände umsetzte. Drei Männer befinden sich aktuell in Untersuchungshaft.
Bei Durchsuchungen der Wohnungen und der Geschäftsräume der 31 bis 65 Jahre alten Männer im Februar und März diesen Jahres fanden die
Ermittler über 1400 Schmuckstücke, Münzen und weitere Gegenstände,
die bislang noch nicht konkreten Einbrüchen zugeordnet werden
konnten. Es besteht jedoch der Verdacht, dass die Gegenstände im Zuge von Wohnungseinbrüchen in den letzten Jahren im gesamten Landesgebiet entwendet wurden. Alle sichergestellten Gegenstände sind von den Ermittlern erfasst und fotografiert worden. Diese sind ab sofort im Internet auf der Startseite der Landespolizei einzusehen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.polizei.schleswig-holstein.de
Geschädigte von Wohnungseinbrüchen, die unter den sichergestellten
Gegenständen ihr Eigentum wieder erkannt haben, werden gebeten, sich während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 15
Uhr) mit der Bezirkskriminalinspektion Kiel Kommissariat 2 Blumenstraße 2-424103 Kiel Tel.: (0431) 160 35 36 Fax: (0431) 98 86 44 54 20 E-Mail:
k2.kiel.bki@polizei.landsh.de In Verbindung zu setzen.
Die Zuordnung der sichergestellten Gegenstände dient nicht nur der
Wiederbeschaffung des Eigentums, sondern auch der Aufklärung weiterer Straftaten.