Donnerstagmittag ist es im Stadtteil Holtenau zu einem Verkehrsunfall mit Flucht gekommen. Ein PKW-Fahrer verletzte ein elfjähriges Mädchen leicht und entfernte sich sofort vom Unfallort. Umfangreiche Ermittlungen der Polizei führten zur Festnahme des Fahrers, gegen den wegen Trunkenheit im Verkehr ein Haftbefehl aus einer zurückliegenden Tat bestand.
Um 13.30 Uhr fuhr der 48-Jährige mit einem Opel Corsa von einem Grundstück im Schusterkrug und bog auf diesen ein. Dabei übersah einen elfjährigen Jungen und brachte diesen mit dem Auto zu Fall. Durch den Zusammenstoß wurde das Kind, das einen Helm trug, leicht verletzt. Der Fahrer flüchtete sofort von der Unfallstelle, ohne dass er sich um den Jungen kümmerte. Die alarmierten Polizeibeamten entdeckten während der Unfallaufnahme ein verlorenes Kennzeichen aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Nun setzten die Beamten alles daran,den Unfallfahrer zu ermitteln. Zuerst baten sie Kollegen aus Eckernförde, die Halteranschrift aufzusuchen. Das Ergebnis war negativ, die Wohnung war nicht mehr bewohnt, die ehemaligen Bewohner würden jetzt vermutlich in Kiel, im Stadtteil Holtenau wohnen, so die Aussagen der Nachbarn. Weiterhin berichteten die Kollegen, dass gegen den mutmaßlichen Verursacher ein Haftbefehl bestehen würde. Er ist
wegen Trunkenheit im Verkehr zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Mehrere Streifenwagen vom 1. Polizeirevier, der Station Holtenau und
des Polizeibezirksreviers fahndeten nun nach dem Opel Corsa in Holtenau. In der Jägerallee wurden sie fündig. Weitere Ermittlungen führten zur genauen Anschrift, dort hielt sich aber der 48-Jährige nicht auf. Um 17 Uhr suchten die Polizisten noch mal die Anschrift auf. Da sie Stimmen aus der Wohnung vernahmen, umstellten sie das Haus und klingelten an der Wohnungstür. Es wurde ihnen geöffnet und unter anderem war der Unfallverursacher anwesend. Er ließ sich widerstandslos festnehmen und wurde zum 1. Polizeirevier gebracht. Ob er zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war, wird das Blutprobenergebnis ergeben. Die Beamten führten ihn wegen des vorliegenden Haftbefehls der Justizvollzugsanstalt Kiel zu. Er wird sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen des Fahren ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.