Auch im Jahre 2011 beteiligen sich die Polizeien der Bundesländer an spezialisierten gemeinsamen Verkehrskontrollen. Diese Kontrollen orientieren sich an europaweiten TISPOL-Aktionsplanungen (TISPOL: Traffic Information System Police). Ziel der Kontrolle ist die flächendeckende und konzentrierte Überwachung des "gewerblichen Güter- und Personenverkehrs".
Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat zu wachsenden Verkehrsströmen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs geführt. Konkurrenz- und Zeitdruck im Transportgewerbe führen auf den Autobahnen zu einem deutlichen Konfliktanstieg. Vielfach lassen die Fahraufträge ein verkehrsgerechtes Verhalten und Beachten der einschlägigen Vorschriften kaum zu und setzen dadurch die Kraftfahrer erheblich unter Druck.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Übermüdung gehören zu den Hauptunfallursachen auf den Bundesautobahnen. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Kontrolle von Ladungssicherung und Gefahrgutvorschriften zu.
Am 17. Februar nahm die Landespolizei Schleswig-Holstein daher an einer länderübergreifenden, zeitgleich in mehreren Bundesländern durchgeführten Verkehrskontrolle teil.
Während der 24 Stunden befanden sich 143 Beamte der Landespolizei, dabei unterstützt von Kräften der Bundespolizei, des Zolls und des Bundsamtes für Güterverkehr, im gesamten Land und an den Fährhäfen im Einsatz. Ziel dieser Kontrollen war es, diesen genannten Entwicklungen entgegenzuwirken und gleichzeitig eine hohe Kontrolldichte sowie eine deutlich wahrnehmbare Öffentlichkeitswirkung zu erreichen.
In Schleswig-Holstein gab es insgesamt sieben Großkontrollstellen auf den Autobahnen A 1, A 7, A 20, A 21, A 23 und A 24. Neben diesen stationären Stellen gab es auf den Ausweichstrecken und in den jeweiligen Fährhäfen auch mobile Kontrollen.
In Schleswig-Holstein wurden insgesamt 608 Fahrzeuge und Fahrzeugführer kontrolliert. Dabei wurden 386 Verstöße festgestellt. Erschreckend hoch waren hierbei erneut die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz, aber es gab auch diverse Verstöße im Gefahrgutbereich zu beklagen.
Im Einzelnen sind folgende Verstöße festgestellt worden:
- Bei 144 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz festgestellt. - 27 Mal wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. - An 18 Fahrzeugen wurden technische Mängel festgestellt. - Bei 54 Fahrzeugen war die Landungssicherung beanstandet worden; 4 Fahrzeuge waren zudem überladen. - Im Bereich der Gefahrguttransporte wurden insgesamt 48 Fahrzeuge überprüft. Hier wurden 28 Beanstandungen (Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften) festgestellt. - Bei 9 Fahrzeugführern wurden Sicherheitsleistungen zwischen 80 und 250 EUR einbehalten.
Eine Besonderheit gab es auf einem Parkplatz im Bereich der A 1 im Kreis Stormarn. Die Beamten kontrollierten auf dem Parkplatz "Ohlendiek" einen Sattelzug aus dem Kreis Rendsburg- Eckernförde. Sie stellten fest, dass eine stark riechende Flüssigkeit aus einem Container des Sattelaufliegers heraustropfte. Auf dem Sattelauflieger befanden sich insgesamt 10 Container mit etwa 1200 Litern hoch entzündlicher, aber nicht giftiger Flüs-sigkeit. Es wurde niemand verletzt, dennoch sperrte die Polizei vorsorglich den gesamten Parkplatz. Der FW-Löschzug "Gefahrgut" und zwei Freiwillige Feuerwehren sowie Feuerwehrleute der Technik- und Umweltschutzwache aus Hamburg waren vor Ort, pumpten die Flüssigkeit ab und entsorgten sie umweltgerecht. Die anderen Container werden noch auf einen Lkw umgeladen. Nach aktuellem Stand war offenbar der Verschluss des betroffenen Containers undicht, so dass eine geringe Menge Flüssigkeit austreten konnte. Eine Gefährdung der Umwelt ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu erwarten. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt.