Das erste Wochenende der 131. Kieler Woche bescherte der Polizei wie auch in den Vorjahren eine hohe Einsatzbelastung und somit eine Menge Arbeit. Insgesamt rückten die Beamten von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag zu 527 Einsätzen aus, davon hatten 149 Einsätze einen direkten Bezug zur Kieler Woche.
Die Mehrzahl der etwa 400.000 Besucher feierte bei insgesamt gutem Wetter friedlich, trotzdem kam es im Zeitraum von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag zu 24 Körperverletzungen. Im vergangenen Jahr gab es im gleichen Zeitraum 25 Körperverletzungsdelikte. Darüber hinaus kam es zu einer Raubtat im Bereich der Gablenzbrücke. Auffällige Einsatzschwerpunkte haben sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht
herauskristallisiert. Die Beamten waren in allen Einsatzabschnitten gleichermaßen gefordert.
Die offizielle Eröffnung mit dem traditionellen Glasen auf dem Rathausplatz verfolgten Samstagabend rund 8.000 Besucher in friedlicher Atmosphäre.
Die Einsatzleitlinie des Leiters der Polizeidirektion Kiel, Leitender Kriminaldirektor Thomas Bauchrowitz, sieht auch in diesem Jahr ein konsequentes Vorgehen gegen alle Personen vor, die den friedlichen und maritimen Charakter des größten Volksfestes im Norden stören. Dazu gehört unter anderem, dass das Konzept zur Bekämpfung der Rohheitsdelikte fortgeführt und die Einsatzlage tagesaktuell neu thematisiert wird.
Bereits im Vorfeld der Kieler Woche erhielten fünf Personen im Alter von 18 bis 31 Jahren ein Aufenthaltsverbot für den Veranstaltungsraum und für den gesamten Zeitraum der Kieler Woche. Alle waren bereits während der vergangenen Kieler Woche beziehungsweise im Zeitraum danach mehrfach durch Gewaltdelikte auffällig geworden. Diese Liste wird während der Dauer der Veranstaltung laufend fortgeführt.
An diesem Wochenende sprach die Polizei allerdings 23 Platzverweise gegen aggressive Störer aus, drei Personen verbrachten wegen Nichtbeachtung des Platzverweises und fortdauerndem störenden
Verhalten die Nacht im Polizeigewahrsam. Hier wird momentan geprüft, ob weitere Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden.
In 19 Fällen kümmerte sich die Polizei um übermäßig alkoholisierte Erwachsene, Vier Personen mussten zur Ausnüchterung die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen, da keine Angehörigen erreicht werden
konnten.
Die Polizei ist mit insgesamt vier mobilen Wachen an zentralen Orten direkt vor Ort ansprechbar. Auf dem Düsternbrooker Weg befinden sich in Höhe der Reventlouwiese und in Höhe des Restaurants „Seeburg” zwei mobile Wachen. Weitere Wachen befinden sich auf dem Bahnhofsvorplatz und an der Halle 400. Alle Wachen sind täglich ab 17 Uhr bis zum Veranstaltungsende besetzt. Darüber hinaus sind
zahlreiche Polizisten der PD Kiel und der PDAFB aus Eutin, zum Teil in Gruppenstärke, ständig auf dem gesamten Gelände präsent, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Damit Polizei und Rettungskräfte bei ihren Einsätzen schnellstmöglich ihren jeweiligen Einsatzort erreichen, ist der Bereich wie auch in den vergangenen Jahren in Sektoren von A1 (Kiellinie) bis F9 (Hörngelände) aufgeteilt. Diese Schilder sind für jeden Besucher gut sichtbar. Standbetreiber müssen ihren genauen Standort ebenfalls mit einer Buchstaben-/ Zahlenkombination kennzeichnen, so dass Anrufer der Polizei möglichst genau mitteilen können, wo sie sich befinden, um so schnell Hilfe zu erhalten.
Zum mittlerweile elften Mal finden in diesem Jahr gemeinsame Jugendschutzstreifen von Stadt und Polizei statt. Ziel der Streifen ist es, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren von Alkoholkonsum zu
schützen. Neben der präventiven Aufklärungsarbeit stellen die Streifen bei Kindern und Jugendlichen unter anderem Alkohol sicher und suchen Verkaufsstände auf, wo widerrechtlich Alkohol an Minderjährige verkauft wird. An diesem Wochenende wurden zahlreiche Kinder und Jugendliche von den Streifen kontrolliert, besondere Vorkommnisse gab es hierbei nicht. Alkoholisierte Kinder wurden nicht
angetroffen, allerdings waren zwei 16-Jährige derart alkoholisiert, dass sie dem Rettungsdienst übergeben wurden.
Die erwarteten Besucherströme an der Hörnbrücke werden auch in diesem Jahr durch ein privates Sicherheitsunternehmen geregelt. Im Bedarfsfall erfolgt in diesem Bereich in Absprache mit der Polizei
die bewährte Einbahnstraßenregelung für Fußgänger. Im Bedarfsfall wird auch der Bereich der Kiellinie zur Einbahnstraße für Fußgänger.
Auf der Kaistraße wird täglich von 15 Uhr bis Veranstaltungsende eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt. Bei erhöhten Aufkommen von Fußgängern kann die Polizei die Kaistraße lageabhängig zeitweise komplett für den motorisierten Verkehr sperren.