Mit Beginn der kühleren Jahreszeit steigen die Wildunfälle im Kreis Plön wieder an. 23 Wildunfälle registrierte die Polizei allein am letzten Wochenende im Kreis Plön.
Autofahrer müssen fast im gesamten Kreisgebiet mit Wildwechsel rechnen. Im November ist es überwiegend das Damwild, das während der Brunftzeit auch auf den Straßen unterwegs ist. Dies hat der Geschwindigkeitsmesstrupp vom Bezirksrevier der Polizeidirektion Kiel zum Anlass genommen, in der Gemeinde Löptin auf der Verbindungsstraße zwischen Behnkenmühlen und Kühren eine Kontrollstelle aufzubauen. In diesem Bereich ist die Geschwindigkeit, unter anderem wegen der Wildunfälle, auf 50 km/h begrenzt. Nach der Geschwindigkeitsmessung kontrollierten die Beamten einige Fahrzeugführer und wiesen sie in Zusammenarbeit mit Jägern des Landesjagdverbandes auf ihr Fehlverhalten aber auch auf den Wildwechsel hin. Jäger des Verbandes kamen mit den Fahrzeugführern ins Gespräch und klärten sie über das Verhalten der Tiere in Wildwechselzonen auf. Sie händigten zusätzlich noch Handzettel mit Verhaltensregeln aus.
Insgesamt wurden 114 Fahrzeuge in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr gemessen, davon begingen 20 Fahrer Überschreitungen, alle im Verwarnungs- und Bußgeldbereich. Mit 76 km/h fuhr ein 34-jähriger Fahrzeugführer aus Boksee auf der kurvigen, teils durch Waldgebiete führenden Strecke durch die Kontrolle. Er hat ein Bußgeld von 40 Euro zu erwarten und einen Eintrag von einem Punkt in Flensburg.
Die Polizei hat im letzten Jahr 1.554 Wildunfälle im Kreis Plön aufgenommen. Sechs Personen wurden verletzt, eine davon schwer. Bei den verletzten Verkehrsteilnehmern handelte es zur Hälfte um Motorradfahrer. Der Schwerpunkt des Wildwechsels fällt auf die Monate Oktober bis Dezember. In dieser Zeit ist für Autofahrer besondere Aufmerksamkeit geboten.
Im diesem Jahr liegt der Unfallschwerpunkt im Kreis Plön wieder auf dem Streckenabschnitt Bundesstraße 430, zwischen Gut Rantzau und Engelau, verlängert sich dann aber bis zum Grebiner Kreuz. Ein dritter Schwerpunkt ist diesjährig der Bereich der Bundestrasse 202 zwischen Selent und Wittenberger Passau. An diesen Schwerpunkten sowie an weiteren Stellen wird der Geschwindigkeitsmesstrupp in den folgenden Wochen Kontrollen in Wildwechselzonen durchführen.
Autofahrer unterschätzen oft die Gefährdung durch Tiere, die unvermittelt die Straße überqueren. Die Polizei weist die Verkehrsteilnehmer auf folgende Verhaltensregeln hin:
- Reduzieren Sie bei Fahrten durch Wald- und Wiesengebiete die Geschwindigkeit, rechnen Sie insbesondere in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel.
- Beachten Sie Warnschilder für Wildwechsel, passen Sie ihre Fahrweise an, seien Sie bremsbereit.
- Sofern Wild am Fahrbahnrand steht, ist folgendes Verhalten zu raten: Abblenden - Abbremsen - Hupen - Anhalten. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, wenn sich die Tiere entfernen, passieren Sie die Stelle in Schrittgeschwindigkeit und beobachten Sie den Fahrbahnrand genau. Vorsicht! Einem Wildtier folgen meist noch weitere.
- Führen Sie bei plötzlichem Wildwechsel keine Ausweichmanöver in den Gegenverkehr durch. Bremsen Sie stark ab und halten Sie ihre Fahrspur. Gefährden Sie niemals Menschenleben für ein Tierleben - auch wenn Sie noch so gern für Tiere bremsen.
- Zweiradfahrer: Ein Zusammenstoß eines Zweiradfahrers mit einem Tier hat zumeist einen Sturz mit schwerwiegenden Verletzungen zur Folge. Deshalb sollten Sie als Motorradfahrer hierbei einer Kombination aus Bremsen und Ausweichmanöver immer den Vorzug geben.
- Halten Sie sofort an, sofern es zum Zusammenstoß gekommen ist, schalten Sie die Warnblinkanlage an und sichern Sie die Unfallstelle ab bzw. kennzeichnen Sie die Unfallstelle deutlich sichtbar.
- Berühren Sie kein Wild, nehmen Sie auf keinen Fall Wild mit, Sie können wegen Jagdwilderei belangt werden. Versuchen Sie nicht, verletztem Wild zu helfen. Sie können für die verletzten Tiere nichts Sinnvolles tun. Sie würden sich nur in Gefahr begeben.
- Melden Sie den Unfall der Polizei, machen Sie Angaben über das betroffene Tier, damit die Polizei ggf. unverzüglich den Jagdpächter informieren bzw. zur Unfallstelle rufen kann.