Nach dem ungeklärten Tötungsdelikt der 18-jährigen Gabriele Stender aus dem Jahr 1984, hat die Mordkommission Kiel weit über 150 Speichelproben genommen.
Gabriele Stender wurde im Februar 1984 Opfer eines Sexualmordes. Der Täter missbrauchte die damals 18-Jährige und erdrosselte sie mit einem Schal. Schüler fanden ihre Leiche neun Tage nach ihrem Verschwinden in einer Fichtenschonung nahe Weddelbrook bei Bad Bramstedt. Nach der ermittelten DNA-Spur, hat die Mordkommission bislang über 150 Speichelproben nehmen können, die zurzeit von der Rechtsmedizin Kiel untersucht werden. Auf Grund der langen Zeit, die zwischen der Tat und der Entdeckung der neuen DNA-Spur liegt, gestalten sich die Ermittlungen schwierig und langwierig. Viele der damals im Bereich wohnhaften Personen sind verzogen, haben andere Namen oder sind verstorben. In diesen Fällen werden länderübergreifend Ermittlungsersuchen gestellt oder ein DNA-Profil von Angehörigen der Verstorbenen rekonstruiert.
Die bislang aufgesuchten Personen zeigten sich größtenteils verständnisvoll und hilfsbereit. Vielen ist die Tat auch nach 26 Jahren noch sehr präsent. Die Anteilnahme im Hinblick auf die Familienangehörigen von Gabriele Stender ist enorm. Diese befinden sich in einer schwierigen Zeit, das Vergangene ist gegenwärtiger denn je und die Hoffnung den Täter doch noch zu identifizieren wechselt mit dem Bangen, dass eine neue Spur keinen Treffer bringt. Die Teams der Mordkommission sind weiterhin optimistisch. Mord verjährt nicht und ein Ende der Ermittlungen wird es erst geben, wenn der Täter gefasst ist. Der Optimismus wird durch viele neue Hinweise bestätigt, die neue und interessante Ansätze bringen. Bei Befragungen gaben sich unter Anderem Frauen zu erkennen, die damals ebenfalls Opfer sexueller Übergriffe geworden waren, jedoch keine Anzeige erstatteten.
In diesem Zusammenhang bittet die Mordkommission Frauen, die in den Jahren vor oder nach der Tat ebenfalls Opfer von sexuellen Übergriffen im Bereich des Tatortes und/oder im Umfeld der Diskothek KUTSCHE geworden sind und diese Taten bislang nicht angezeigt haben, sich mit den Ermittlern in Verbindung zu setzen. Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Kiel eine Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgelobt. Die Familie des Opfers hat diese auf 3.000 Euro aufgestockt.