Mit der Berufsausbildung beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Bereits mit der ersten Gehaltszahlung können sich frisch gebackene Azubis für ihren privaten Vermögensaufbau tatkräftige Unterstützung vom Staat und zumeist auch von ihrem Arbeitgeber sichern – mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, mit der so genannten Arbeitnehmersparzulage beim privaten Vermögensaufbau. Und neben der staatlichen Förderung leisten auch viele Arbeitgeber ihren Beitrag für Vermögenswirksame Leistungen ihrer Mitarbeiter – bis zu 40 Euro monatlich sind dabei drin. „Jeder Arbeitnehmer, der die Förderung Vermögenswirksamer Leistungen durch den Staat und Arbeitgeber nicht in Anspruch nimmt, verschenkt schlichtweg Geld“, so Birger Kupper, Leiter Privatkundenbetreuung der Kieler Volksbank. „Junge Menschen sollten mit kleinen Schritten frühzeitig mit ihrem privaten Vermögensaufbau beginnen und sich dieses ,Geschenk‘ sichern!“
Ob für Arbeitnehmer oder Auszubildende neben der staatlichen Förderung auch ein Anspruch auf die Zuzahlung – oder gar komplette Übernahme – durch den eigenen Chef besteht, ist im jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Die Möglichkeiten, die monatliche Sparrate mit guten Ertragschancen anzulegen, sind dabei vielfältig, jedoch auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. „Hierzu sollten sich junge Menschen am besten noch vor Ausbildungsbeginn – gern auch gemeinsam mit ihren Eltern – auf die individuellen Wünsche ausgerichtete Möglichkeiten von einem Bankberater aufzeigen lassen, dem sie vertrauen“, so Birger Kupper. „In den ersten Wochen der Berufsausbildung tauchen natürlich viele Fragen auf. Die richtigen Antworten und Tipps für die optimale Anlage Vermögenswirksamer Leistungen erhalten junge Berufseinsteiger in jeder Kieler Volksbank Filiale von Kundenberatern, die mit deren Bedürfnissen bestens vertraut sind.“