Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im letzten Jahr bundesweit um 6,6 Prozent auf etwa 123.000 angestiegen. Das Blatt beruft sich dabei auf die Polizeiliche Krimi-nalstatistik, die am 20. Mai von Innenminister Hans-Peter Friedrich vorgestellt wird. Die Statistik belegt außerdem, dass die Aufklärungsquote lediglich bei 16 Prozent liegt. Sie zeigt darüber hinaus eine Tendenz, die auch Experten der Assekuranz ganz klar beobachten: In noch stärkerem Maße geraten alleinstehende Einfamilienhäuser in den Fokus der Kriminellen – ebenso Villen.
Gerade vor dem Hintergrund derartiger Zahlen zeigt sich die Bedeutung einer angemessenen privaten Absicherung.
Wolfgang Kallmeier, Geschäftsführer der nordias GmbH Versicherungsmakler aus Kiel, erklärt im Interview die Bedeutung einer Hausratversicherung. Ferner beleuchtet er, wie sich die Betroffenen im Schadenfall richtig verhalten.
Herr Kallmeier, die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik deut- lich angestiegen. Unweigerlich stellt sich für die Geschädigten die Frage nach dem Versicherungsschutz …
„Zunächst möchte ich anmerken, dass ich diese Zahlen als außerordentlich bedrückend empfinde. Sie decken sich aber mit der Tendenz, die wir im Zuge diverser Schadenmeldungen erkennen konnten. Besonders bitter ist, dass die Betroffenen nach einem Einbruch neben dem finanziellen Schaden in vielen Fällen auch lange Zeit unter seelischen Beklemmungen leiden. Das macht die Angelegenheit für die Geschädigten nicht leichter. Die wichtigste Versicherung im Zusammenhang mit Einbruch/Diebstahl ist die Hausratversicherung. Als sogenannte Neuwertversicherung leistet sie, wenn bei einem Einbruch am Versicherungsort versicherte Sachen entwendet wurden. Besonders begehrt sind bei den Verbrechern üblicherweise Bargeld, Schmuck, wertvolle Teppiche, Kunstgegenstände oder auch Unterhaltungselektronik. Wichtig ist hier der Hinweis, dass für einige dieser Wertgegenstände in der Regel Entschädigungsgrenzen gelten. Bedeutet: Der Versiche- rungsnehmer sollte sich bei Abschluss einer Hausratversicherung gemeinsam mit seinem Berater vor Augen führen, wie hoch der Wert seines Hausrates – inklusiv beispielsweise der Uhrensammlung – ist. Eine in ihrer Höhe korrekt angesetzte Versicherungssumme ist deshalb so bedeutend, damit im Schadenfall die Leistung für besagte Wertsachen ausreichend ist und vom Versicherer generell keine Leistungskürzung wegen Unterversicherung vorgenommen werden muss. Eine Hausratversicherung leistet üblicherweise auch für Vandalismusschäden im Bereich der Wohnung. Frustrierte Täter, die nicht das finden konnten, was sie suchten, hinterlassen häufig Chaos – zum Beispiel aufgeschlitzte Polstermöbel.“
Kann man Sicherungsvorkehrungen treffen, die einen vor einem Einbruch schützen?
„Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht! Fakt ist allerdings: Je länger die Verbrecher benötigen, um sich Eintritt zu verschaffen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie von ihrem Vorhaben absehen – einbruchhemmende Schließvorrichtungen erfüllen häufig ihren Zweck. Dann kann natürlich eine funktionierende Nachbarschaft dazu beitragen, dass Täter dingfest gemacht werden bzw. gar nicht erst zur Straftat kommen. Mit Aufmerksamkeit für seine Mitmenschen entzieht man den Kriminellen schon eine große Fläche an Bo- den. Die meisten Zielobjekte werden im Vorfeld eines Einbruches ausgespäht, hier können wachsame Augen – allerdings nicht panischer Ausprägung – Vieles bewirken.“
Was ist im konkreten Schadenfall zu tun?
Im Schadenfall hat der Betroffene einige wichtige Dinge – die sogenannten vertraglichen Obliegenheiten – zu beachten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zuerst muss umgehend die Polizei zwecks Schadenaufnahme gerufen werden. Die Beamten bekommen alle Details zum Schaden mitgeteilt, der Versicherungsnehmer erhält eine Tagebuchnummer, unter der der Fall bearbeitet wird. Auch bei seiner Versicherung muss er den Schaden schnellstmöglich melden. Er hat eine Stehlgutlist anzufertigen, in der alle ent- wendeten Sachen mit Alter und Anschaffungspreis erfasst sind – idealerweise kann er hier auch Kaufbelege beifügen. Ferner ist der Geschädigte angehalten, den Schaden und die Schadenspuren zu fotografieren. Außerdem sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass er Sofortmaßnahmen wie Notverglasung oder Instandsetzung der Türen vornimmt. Schließlich ist weder dem Versicherungsnehmer noch der Versicherungsgesellschaft daran gelegen, dass die Täter durch vermeintlich offene Türen wiederkommen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Schadenminderungspflicht. Abschließend möchte ich hervorheben, dass es sich lohnt, in regelmäßigen Abständen die Aktualität des eigenen Versicherungsschutzes zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Nicht selten können Versicherungsnehmer, die ihre jeweiligen Hausratverträge lange nicht mehr angeschaut haben, mittlerweile einen deutlich verbesserten Versicherungsschutz zu gleicher oder günstigerer Prämie bekommen.“