Was tun bei einem Unfall, in den man unverschuldet verwickelt ist? Die Sachverständigen von Engel & Harder helfen Ihnen mit fünf wichtigen Tipps weiter!
Ob Beweissicherung am Unfallort, Erstellung eines Schadengutachtens, Überprüfung von Reparaturen oder die Ausarbeitung von Wertgutachten – mit den Sachverständigen von Engel & Harder sind Sie immer auf der sicheren Seite! Ihr Steckenpferd als „einziges unter den größeren Kfz-Sachverständigenbüros, das nicht für Versicherer tätig ist“ – so Inhaber Paul Hajduk – ist die gute Beratung bei der Unfallabwicklung. Die Experten im Grasweg 2–4 geben Ihnen wertvolle Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden:
1. Notieren Sie
· das amtliche Kennzeichen
· Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
· Adressen von Zeugen
· Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an
2. Fotografieren Sie
· den Unfallort
· die Fahrzeuge nach dem Unfall
· Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritt
3. Ihr gutes Recht
· Bestehen Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl für die Beweissicherung (Kosten dafür können beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden)
· Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein
· Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt
4. Beauftragen Sie
· frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer
Tipp: Verkehrsrecht erfahrene Anwälte kann man online unter www.bvsk.de/suche/rechtsanwalt finden
5. Beachten Sie
· dass die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit Garanten für korrekte Gutachten sind. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen. So verfügen die Mitglieder des BVSK über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Verkehrsunfallrekonstruktion. Nur diese Sachverständigen führen den Zusatz BVSK.