Am Wochenende ist es in Kiel zu zwei versuchten Trickdiebstählen nach bekanntem Muster gekommen. In beiden Fällen konnten die betroffenen Seniorinnen die Täter jedoch erfolgreich abweisen.Freitagnachmittag wurde eine 78-Jährige vor ihrer Wohnungstür am Rungholtplatz in Suchsdorf von zwei Frauen angesprochen, die angeblich eine Nachricht für einen Nachbarn hinterlassen wollten und um Zettel und Stift baten. Anschließend gab eine der beiden Frauen vor, dringend auf die Toilette zu müssen. Die Seniorin reagierte
geistesgegenwärtig und ließ die Tatverdächtigen nicht in ihre
Wohnung. Sie werden als Ende 30 Jahre alt, ca. 165 cm groß und von
dunkler Hautfarbe beschrieben. Eine sei schlank, die andere eher
dicklich.
Samstag versuchte ein etwa 40 Jahre alter Mann gegen 14.45 Uhr
Einlass in die Wohnung einer 89-Jährigen in der Lensahner Straße in
Gaarden zu erlangen, in dem er vorgab im Auftrag der Stadtwerke Kiel
die Heizungen ablesen zu müssen. Auch hier reagierte die Frau richtig
und verweigerte dem Mann den Zutritt, da seitens der Stadtwerke eine
solche Ablesung nicht angekündigt war. Sie beschrieb den Mann als
etwa 165 cm groß, von normaler Figur und gepflegter Erscheinung.
Die Kriminalpolizei ermittelt in beiden Fällen und ist auf weitere
Zeugenhinweise angewiesen. Wer Angaben zu den beschriebenen Personen
machen kann oder wer ebenfalls Opfer einer solchen Tat wurde, wird
gebeten, sich unter Rufnummer (0431) 160 33 33 mit der Kripo in
Verbindung zu setzen.
Um sich vor Trickdieben zu schützen, gibt die Polizei folgende
Hinweise:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
- Bei unbekannten Besuchern Nachbarn hinzuziehen oder Besucher zu
späteren Termin bestellen, wenn eine Vertrauensperson anwesend
ist.
- Bewahren Sie keine größeren Bargeldbeträge zu Hause auf.
- Von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis fordern und
sorgfältig prüfen.
- Im Zweifel vor Einlass bei der Behörde / Betrieb anrufen,
Telefonnummer selbst heraussuchen.
- Lassen Sie nur Handwerker / Personen herein, die Sie auch selbst
bestellt haben oder die die Hausverwaltung angemeldet hat.
- Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige, wenn Sie Opfer einer
Straftat geworden sind.