Gezielte Verkehrskontrollen wurden gestern im Zuständigkeitsbereich der Polizeistation Dietrichsdorf durchgeführt.
Schwerpunkte waren hierbei die Überprüfung der Fahrzeugführer im Hinblick auf eine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung (ADM) sowie die Überprüfung der Beleuchtungseinrichtung der Fahrzeuge. Bei keinem der Fahrzeugführer war eine verfolgungsrelevante Beeinflussung durch Alkohol, Drogen oder Medikamente festzustellen, allerdings ergaben sich insgesamt 67 Beanstandungen. Beleuchtungsmängel wurden nur an fünf Fahrzeugen festgestellt.
Mit Unterstützung durch Beamte des 4. Polizeireviers wurden zwischen 16 und 22 Uhr an wechselnden Orten in den Stadtteilen Dietrichsdorf, Oppendorf, Neumühlen, Wellingdorf und Ellerbek insgesamt 178 Fahrzeuge und deren Fahrer näher in Augenschein genommen. Bei den meisten der insgesamt 67 Beanstandungen waren die Zulassungspapiere oder Führerscheine nicht oder nur in Kopie mitgeführt worden. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen der Originalpapiere, Kopien sind nicht ausreichend.
Häufig fehlte das Warndreieck oder war defekt. Die seit dem 01.07.2014 geltende Mitführpflicht von mindestens einer Warnweste für in Deutschland zugelassene Pkw scheint sich herumgesprochen zu haben, da sich in fast jedem Pkw eine befand.
Allerdings waren häufig Erste-Hilfe-Materialien abgelaufen. In einem Fahrzeug wurde Erste-Hilfe-Material festgestellt, das bereits 1997 hätte ausgetauscht werden müssen.
„Insgesamt bin ich mit dem Ergebnis der Kontrolle sehr zufrieden, insbesondere, da keiner der überprüften Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stand.“, so der Leiter der Polizeistation Dietrichdorf, Polizeihauptkommissar Gunnar Röbsch.
Vier Mal musste eine kostenpflichte Verwarnung und zwei Mal ein Bußgeld festgesetzt werden. In den übrigen Fällen war eine mündliche Verwarnung ausreichend, allerdings muss innerhalb von sieben Tagen der bemängelte Zustand abgestellt werden.