Ein 16-jähriger Kieler befindet sich nach zwei verübten Raubstraftaten in Untersuchungshaft. Er traktierte die Opfer mit Schlägen und einem Messer und versuchte so, an Wertsachen zu gelangen.
Am 12. Januar sprach der Beschuldigte in der Odensestraße im Stadtteil Mettenhof einen 13-jährigen Schüler an und forderte ihn unter Vorhalt eines Messers auf, Bargeld und Handy herauszugeben. Nachdem sich das Kind weigerte, die Sachen herauszugeben, stach der Beschuldigte mit dem Messer zu und verletzte das Opfer am Oberkörper.Anschließend entwendete er aus den Taschen des Kindes einen iPod und ein Handy. Der 13-Jährige wurde leicht verletzt und konnte nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Die zweite Tat verübte der Beschuldigte am vergangenen Mittwochnachmittag ebenfalls im Stadtteil Mettenhof. Im Hedinweg trat er mit einem 16-jährigen Mittäter an einen 16-jährigen Jugendlichen heran und forderte die Herausgabe von Bargeld. Nachdem der Jugendliche erklärte, dass er nur Kleingeld bei sich hätte, schlugen die beiden Beschuldigten sofort auf ihn ein. Der Geschädigte wehrte sich mit einem mitgeführten Schlagstock, verlor diesen aber, woraufhin der 16-jährige Haupttäter diesen aufnahm und damit auf den Jugendlichen einschlug. Ihm gelang aber trotzdem die Flucht und er alarmierte die Polizei. Die kurze Zeit später eintreffenden Beamten des 3. Polizeireviers sowie des Kriminaldauerdienstes nahmen umgehend die Ermittlungen auf.
In Zusammenarbeit mit der Ermittlungsgruppe Jugend der Kriminalpolizeistelle Kiel gelang es den eingesetzten Beamten, die Personalien des 16-jährigen Haupttäters zu ermitteln. Beamte der Station Mettenhof nahmen ihn noch im Laufe des Mittwochabends fest. Weitere umfangreiche Ermittlungen der EG Jugend in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kiel erhärteten den Verdacht gegen den Beschuldigten, so dass die Staatsanwaltschaft Kiel wegen der zwei begangenen Raubtaten am Donnerstag beim Amtsgericht Kiel Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr beantragte. Die Richterin erließ antragsgemäß Haftbefehl, der Beschuldigte wurde in eine Jugendanstalt gebracht.