Wie wird ein Testament richtig gestaltet? Diese Frage wird bei den Vorträgen von Rechtsanwältin Karola Schneider umfassend beantwortet.
Vorsorge zu treffen für die Weitergabe seines Vermögens mittels eines Testamentes oder für die eigene Vertretung in rechtlicher aber auch persönlicher Angelegenheit mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung, braucht nicht nur Zeit und meist auch ein wenig Mut, sondern auch Gestaltungsideen und -kenntnisse. Selbst die Form kann für die Wirksamkeit des Testamentes entscheidend sein. So hat das Oberlandesgericht Schleswig kürzlich entschieden, dass Zeugen, die bei einer Testamentserrichtung zugegen waren, nicht zum Beweis des Inhalts gehört werden, wenn der Inhalt nicht vollständig aus der Urkunde zu entnehmen ist. Im konkreten Fall war das handschriftliche Testament nicht lesbar. Ein Schriftsachverständiger konnte über diese Hürde nicht hinweghelfen, da diese nur mit der Beurteilung von Echtheit von Unterschriften und Schriftleistungen befasst sind und nicht mit der Entzifferung. Das Testament war nicht wirksam, es trat die gesetzliche Erbfolge ein. Wie kann trotz mangelnder Schreibfähigkeit wirksam ein Testament erstellt werden und kann das auch durch den Bevollmächtigten erledigt werden? Diese und weitere Fragen sind Inhalt meiner drei kostenlosen Vorträge rund um „Testamentsgestaltung“ am 13.04., „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ am 20.04. und „Erbauseinandersetzung“ am 27.04., jeweils um 18 Uhr in der Geschäftsstelle des LandesFrauenRates Auguste-Victoria-Str. 16, Kiel. Anmeldung bitte unter Tel.: (0431) 970 95 26.
Rechtsanwältin Karola Schneider
Karola Schneider, Rechtsanwältin und Mediatorin, Sophienblatt 12, Kiel, Tel.: (0431) 970 95 26, rechtsanwaeltin.schneider@t-online.de, www.rechtsanwaeltin-schneider.de