Für Fragen zu Corona-Regelungen hat die Landesregierung ein Bürgertelefon und übersichtliche Informationen im Internet eingerichtet - die Polizei verweist auf dieses Angebot.
Immer wieder gehen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein Anfragen zu einzelnen Regelungen der Landesverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ein. Die Landespolizei begrüßt selbstverständlich die durch diese Anrufe zum Ausdruck kommende Bereitschaft der Bürger, die geltenden Regelungen nachzuvollziehen und einzuhalten.
Allerdings ist die Polizei für die Klärung rechtlicher Fragen in Zusammenhang mit Corona-Regelungen nicht der erste Ansprechpartner. Für alle Fragen rund um Corona-Maßnahmen, Bußgelder oder Verhalten in der Öffentlichkeit hat die Landesregierung ein Bürgertelefon unter Tel.: (0431) 79 70 00 01 eingerichtet, dazu gibt es Auskunft per E-Mail unter corona@LR.Landsh.de und einen ausführlichen Fragen- und Antworten-Katalog im Internet unter www.schleswig-holstein.de.
Dort werden die Bürger auch über aktuelle Nachrichten und Entwicklungen sowie über Hilfsmöglichkeiten - zum Beispiel für Unternehmen oder Senioren - informiert. Zusätzlich haben auch Städte, Kreise und viele Gemeinden in Schleswig-Holstein eine eigene Bürger-Hotline geschaltet. Die Polizei ist wie immer jederzeit für Fragen zu Polizeieinsätzen, bei Präventionsthemen und selbstverständlich bei Notfällen ansprechbar.