Die Beendigung des Veranstaltungsbetriebes im Kieler Schloss im Juni 2017 wurde abgewendet. Der Konzertsaal wird nun ein Jahr länger genutzt, bis Juni 2018.
Die Kiel Concerts GmbH und Oberbürgermeister Ulf Kämpfer haben sich darauf verständigt, dass der Veranstaltungsbetrieb des Konzertsaals in Kieler Schloss über den 30. Juni 2017 hinaus bis 30. Juni 2018 fortgeführt wird und für diese Zeit ab sofort auch wieder Buchungen erfolgen. Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die Landeshauptstadt an einem für diesen Zeitraum nachgewiesenen wirtschaftlichen Defizit des Veranstaltungsbetriebs zur Hälfte beteiligt, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro.
Ende letzten Jahres hatte die Kiel Concerts GmbH als Betreiberin des Konzertsaales im Kieler Schloss angekündigt, den Veranstaltungsbetrieb zum 30. Juni 2017 aus wirtschaftlichen Gründen einzustellen. Damit drohte die Schließung einer wichtigen Veranstaltungsstätte in der Landeshauptstadt Kiel.
Ulf Kämpfer: „Der Konzertsaal ist ein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Kiel. Er ist zentrale Spielstätte des Schleswig-Holstein Musik Festivals, der Kieler Philharmoniker und des NDR Sinfonieorchesters. Mit der getroffenen Vereinbarung bekommen alle Beteiligten erst einmal die dringend notwendige Planungssicherheit bis zum 30. Juni 2018.“
Claudia Lohse, Geschäftsführerin der Kiel Concerts GmbH, und Ulf Kämpfer freuen sich, dass es gelungen ist, zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen und eine Schließung zum 30. Juni 2017 abzuwenden. Beide betonen: „Wir sind optimistisch, dass es – bei gutem Willen aller Beteiligten – in überschaubarer Zeit gelingen kann, für den Konzertsaal Lösungen zu finden, die sowohl den dauerhaften Betrieb als auch die notwendige umfassende Sanierung sicherstellen.“
Derzeit wird von der Landeshauptstadt Kiel auf Basis einer 2009 erstellten Konzeptstudie ein Gutachten beauftragt, um sowohl unter Einbeziehung der Nutzer detailliertere Anforderungen an Veranstaltungsräume und -technik, energetische Anforderungen, Haustechnik et cetera in die bestehende Planung zu integrieren als auch zwischenzeitlich erfolgte Planungsänderungen zu erfassen, die in Zusammenhang mit dem derzeit entstehenden Schlossquartier stehen. Das überarbeitete und aktualisierte Gutachten wird dann die Grundlage bilden für die weitere Planung und Zukunft des Konzertsaals und für Gespräche unter anderem mit der Landesregierung über eine Kostenbeteiligung.