Mit dem Jahreswechsel kommen auch immer neue Gesetze die in Kraft treten. KIELerLEBEN informiert über die wichtigsten Änderungen…Melderechtsgesetz: Die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter kommt wieder. Innerhalb von zwei Wochen muss der Mieter bei Ab- oder Ummeldung dem Amt die Bescheinigung des jeweiligen Vermieters vorlegen, andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Mindestlohn: Alle Beschäftigten erhalten grundsätzlich mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Übergangsfristen gelten für manche Branchen bis Ende 2017. Für Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Saisonarbeiter gelten Ausnahmeregelungen.
Pflegestärkungsgesetz: Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige erhalten mehr Leistung vom Staat. In stationären Einrichtungen sollen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt und ein Pflegevorsorgefond eingerichtet werden. Dies führt zu einer Erhöhung des Pflegebeitrags bei Steuerzahlern um 0,3 Prozentpunkte.
Autokennzeichen: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Da die KFZ-Steuer abhängig vom Wohnort bleibt, muss der Fahrzeughalter in der zuständigen Zulassungsstelle den Wohnsitz ändern lassen.
Fahrradgebühren: Fahrradfahrer dürfen künftig auch Akku- oder Batterielampen benutzen. Bisher waren Dynamos Pflicht.
Maklercourtage: Jetzt gilt – wer bestellt, bezahlt. Vermieter werden Maklergebühren eventuell auf den Mietpreis aufschlagen. Steuerlich sind diese für den Vermieter absetzbar, für Mieter nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. beim Arbeitsplatzwechsel. Öffentlich geförderte oder sonstige preisgebundene Wohnungen sind generell courtagefrei.
Online-Abmeldung des PKWs: Abmeldung des eigenen Autos wird mit der Online-Funktion des Personalausweises über das Internet möglich. Fahrzeugschein sowie Kennzeichen werden mit einem Sicherheitscode versehen. Bei der Abmeldung wird dieser vom Kraftfahrtbundesamt auf deren Internetseite eingetragen, bei Neuzulassungen auf den Nummernschildern und in den Fahrzeugscheinen verdeckt abgedruckt.
Elterngeld: Eltern mit einem Teilzeitjob können ab 2015 länger Elterngeld beziehen. Bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit für mindestens vier Monate von beiden Elternteilen erhalten sie einen Partnerschaftsbonus – vier weitere Monate Elterngeld Plus.
Steuerrecht: Die strafbefreiende Selbstanzeige wird teurer. Im Fall einer Steuerhinterziehungssumme von 25.000 Euro kommen zehn Prozent Strafzuschlag, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent zu den fälligen Zinsen hinzu. Der Zeitraum der Offenlegung der Angaben verlängert sich von fünf auf zehn Jahre – Steuerhinterziehungen verjähren künftig also später.
Änderungen Hartz 4: Der Antrag auf Weiterbewilligung muss nur noch alle 12 Monate gestellt werden. Vom Jobcenter zu viel erbrachte Beträge bis 50 Euro werden nicht mehr zurückgefordert. Eine neue, teurere Wohnung der gleichen Größe wird nur mit der Höhe der alten Miete unterstützt. Vorschüsse auf den nächsten Monat für dringende Anschaffungen sollen auch ohne Darlehensvertrag gezahlt werden.